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Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII
Im Vordergrund der Arbeit steht der Auftrag des Kinderschutzes unter Berücksichtigung einer familien- und lebensweltorientierten Perspektive. Kinderschutz bedeutet alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die ein akut gefährdetes Kind oder Jugendlichen langfristig schützen und in seinen Entwicklungsmöglichkeiten fördern.
Die Kinderschutzfachkraft ist im Bedarfsfall dafür zuständig, als neutrale Instanz gemeinsam mit den am Hilfeplanprozess beteiligten Personen das individuelle Risiko für eines Kind/Jugendlichen einzuschätzen und ein daraus resultierendes angemessenes Schutz- und Handlungskonzept zu entwickeln.
Die Kinderschutzfachkräfte der freiraumwohnung treffen sich regelmäßig. Sie beraten teamübergreifend, organisieren Fachtage und transportieren relevante Themen in die jeweiligen Teams.
